Ordentliche Kündigung
Zur fristgemäßen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses
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Erstellen Sie mit unserem smarten Assistenten schnell und einfach Ihre persönliche Kündigung. Unser Assistent hilft ihnen dabei, das optimal zu Ihnen passende Dokument zu generieren: hoch individualisiert und speziell auf Ihre Situation bezogen. Sie beantworten die einfachen Fragen unseres Assistenten und erhalten eine druckfertige, perfekt formatierte Version Ihrer persönlichen Kündigung zum Download.
Für jede Kündigungsart gibt es im Arbeitsrecht unterschiedliche Regeln, Voraussetzungen, Rechte und Pflichten, die es zu berücksichtigen gilt.
Deswegen sollten Sie vor allem auf die Form der Kündigung achten. Mit einer ordentlichen Kündigung halten Sie sich etwa an die Kündigungsfristen. Sie müssen daher im Gegensatz zur außerordentlichen keinen Grund angeben. Neben der Form entscheidet auch die Formulierung, ob die Kündigung auch wirklich wirksam ist. Die Sprache sollte daher präzise sein, damit Sie zum Beispiel nicht zum falschen Datum kündigen.
Kündigungszeitpunkt
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen und Sie können immer nur zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen. In der Probezeit können Sie dagegen zu jedem beliebigen Tag kündigen und hier gilt die Frist von zwei Wochen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt dann, wenn:
Die gesetzliche Frist gilt nicht, wenn im Vertrag eine eigene Regelung gibt. Das ist meist bei Tarifverträgen der Fall.
Empfangsbestätigung
Hier wird geregelt ob und wie eine Empfangsbestätigung gefordert wird.
Die Bestätigung ist Ihr Nachweis, dass Sie die Kündigung auch wirklich erklärt haben. Damit schützen Sie sich vor Missverständnissen und bösen Willen durch den Betrieb.
Arbeitszeugnis
Hier kann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis direkt angefordert werden. Sparen Sie sich den zusätzlichen Brief und erklären Sie direkt in der Kündigung, bis wann Sie das Zeugnis brauchen.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Chef die Kündigung nicht ignoriert, sondern sie zum richtigen Zeitpunkt wirksam wird? Kann ich eine Eingangsbestätigung verlangen? Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Der smarte Dokumentenassistent hilft Ihnen, diese wichtigen Details während der Generierung nicht aus den Augen zu verlieren.
Mit dem Dokumentengenerator schützen Sie sich gleichzeitig vor schwammigen Formulierungen, die sonst später Schwierigkeiten bereiten können. Der Generator passt das Dokument auch auf Ihre Situation an: So können Sie keine wichtigen Angaben vergessen und unpassende Textteile führen nicht zu langen Verzögerungen.
zum Erstellen Ihrer Kündigung
Ralf Schmitt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Erstellen Sie mit unserem smarten Assistenten schnell und einfach Ihre persönliche Kündigung. Unser Assistent hilft ihnen dabei, das optimal zu Ihnen passende Dokument zu generieren: hoch individualisiert und speziell auf Ihre Situation bezogen. Sie beantworten die einfachen Fragen unseres Assistenten und erhalten eine druckfertige, perfekt formatierte Version Ihrer persönlichen Kündigung zum Download.
Kündigungszeitpunkt
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen und Sie können immer nur zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen. In der Probezeit können Sie dagegen zu jedem beliebigen Tag kündigen und hier gilt die Frist von zwei Wochen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt dann, wenn:
Die gesetzliche Frist gilt nicht, wenn im Vertrag eine eigene Regelung gibt. Das ist meist bei Tarifverträgen der Fall.
Empfangsbestätigung
Hier wird geregelt ob und wie eine Empfangsbestätigung gefordert wird.
Die Bestätigung ist Ihr Nachweis, dass Sie die Kündigung auch wirklich erklärt haben. Damit schützen Sie sich vor Missverständnissen und bösen Willen durch den Betrieb.
Arbeitszeugnis
Hier kann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis direkt angefordert werden. Sparen Sie sich den zusätzlichen Brief und erklären Sie direkt in der Kündigung, bis wann Sie das Zeugnis brauchen.
Ralf Schmitt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die Kündigung entspricht dem in Deutschland üblichen Aufbau und Formulierungen nach aktuellen Standards.
Bewusst intuitiv gestaltet führt Sie der smarte Assistent durch die Kündigungserstellung: mit präziser Abfrage zu allen wichtigen Aspekten.
Sparen Sie Zeit und Geld: erstellen Sie unkompliziert perfekt formulierte Kündigungen.
Für jede Kündigungsart gibt es im Arbeitsrecht unterschiedliche Regeln, Voraussetzungen, Rechte und Pflichten, die es zu beachten gilt.
Deswegen sollten Sie vor allem auf die Form der Kündigung achten. Mit einer ordentlichen Kündigung halten Sie sich etwa an die Kündigungsfristen. Sie müssen daher im Gegensatz zur außerordentlichen keinen Grund angeben. Allerdings ist auf die Formulierung zu achten, damit die Kündigung auch wirklich wirksam ist.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Chef die Kündigung nicht ignoriert, sondern sie zum richtigen Zeitpunkt wirksam wird? Kann ich eine Eingangsbestätigung verlangen? Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Der smarte Dokumentenassistent hilft Ihnen, diese wichtigen Details während der Generierung nicht aus den Augen zu verlieren.
Mit dem Dokumentengenerator schützen Sie sich gleichzeitig vor schwammigen Formulierungen, die sonst später Schwierigkeiten bereiten können. Der Generator passt das Dokument auch auf Ihre Situation an: So können Sie keine wichtigen Angaben vergessen und unpassende Textteile führen nicht zu langen Verzögerungen.
Der Generator ist dialog-gesteuert: Sie werden gebeten, ein paar einfache Fragen zu beantworten.
Durch Ihre Antworten entscheidet der Generator automatisch, welche Leerstellen des Textes ergänzt und welche Textteile hinzugefügt oder entfernt werden müssen. Es ist daher wichtig, dass Sie alle Fragen beantworten und Angaben ausfüllen, damit alle Leerstellen gefüllt und die Textteile richtig ausgewählt werden.
Wenn Sie alles ausgefüllt haben, klicken Sie einfach auf ‘Dokument jetzt generieren’ und Ihr unterschriftsfertiges PDF wird direkt erzeugt. Probieren Sie es gleich selbst!
Damit Ihre Kündigung wirksam wird, muss sie erklärt werden. In anderen Worten: Der Empfang muss nachweisbar sein. Als Arbeitnehmer haben Sie daher die Möglichkeit, eine Bestätigung zu fordern.
Alternativ können Sie die Kündigung vor Zeugen, etwa Kollegen, aussprechen und das ausgedruckte Dokument überreichen. Bedenken Sie auch, dass die Nachweisbarkeit per E-mail nicht akzeptiert wird (BGB §623).
Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) online gestellt. Es enthält alle grundlegenden gesetzlichen Regelungen zum Thema Kündigung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine ausführliche Broschüre zum Thema Arbeitsrecht und hier besonders zum Thema Kündigung: Rechte und Pflichten herausgebracht.
Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), dass die grundlegenden gesetzlichen Regelungen zum Thema Kündigung enthält, zugänglich gemacht.
Hier geht’s zum BGB.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine ausführliche Broschüre zum Thema Arbeitsrecht und hier besonders zum Thema Kündigung: Rechte und Pflichten herausgebracht.
Neben dem Fokus auf der Vertragsgenerierung für Kanzleizwecke hilft Dokumentengenerator.de in vielen Wirtschaftsbereichen bei der effizienten Erzeugung von Dokumenten.
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